Erstinformation

Zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 12 FinVermV

Name und Anschrift

INVITA-INVEST GmbH

Hans-Riedl-Straße 21
85622 Feldkirchen

Tel. +49 7774 216 99 90
info@invita-invest.de

Eingetragen im Handelsregister München: HRB 227824

Geschäftsführer: Matthias Helfesrieder, Oliver Huber, Dr. Thomas Kick

Tätigkeit und Aufsichtsbehörde

Gemeldet bei der IHK für München und Oberbayern als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. (1) S.1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO)

Zuständige Ausichtsbehörde:

IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

www.muenchen.ihk.de

Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs.1 GewO und Eintragung im Vermittler-Register:

Deutscher Industrie und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Str. 29
10178 Berlin

Telefon +49 (0) 180-60 05 85 0
Email: vr@dihk.de

Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden:

D-F-155-6U3I-87

Berufsbezeichnung:

Finanzanalagevermittler nach § 34f Absatz 1 Gewerbeordnung der Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Berufskammer:

IHK für München und Oberbayern

Max-Joseph-Straße 2
80333 München

www.muenchen.ihk.de

Berufsrechtliche Regelungen:

  • § 34f Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung über die Finanzanlagevermittlung (FinVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Emittenten und Anbieter:

Die INVITA-INVEST GmbH vermittelt Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f Abs. (1) S. 1 Nr. 1 zulässig ist. Schwerpunkt bilden vermögensverwaltende, aktiv gemanagte Fonds.

Anteile oder Aktien an:

  • inländischen offenen Investmentvermögen,
  • offenen EU-Investmentvermögen oder
  • ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen

Beteiligungsverhältnisse:

Die INVITA-INVEST GmbH besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital der INVITA-INVEST GmbH.

Die INVITA-INVEST GmbH ist in keiner Personenhandelsgesellschaft als geschäftsführender Gesellschafter tätig.

Anschrift der Schlichtungsstelle:

Bei Streitigkeiten zwischen Finanzanlagevermittlern und Anlegern kann folgende Schlichtungsstelle angerufen werden:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) www.bafin.de (für Verbraucher)

Information über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlagenvermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger, durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.

Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.